Die schwedische Zeitung Aftonbladet enthüllte vor einiger Zeit, dass Zlatan Ibrahimovic über seine Firma Unknown AB immer noch Anteilseigner der auf Malta ansässigen Wett-Website Bethard ist.
Laut UEFA- und FIFA-Reglement dürfen Spieler, die Anteilseigner eines Glücksspielunternehmens sind, nicht an deren Wettbewerben (wie Europameisterschaft, Weltmeisterschaft oder Champions League) teilnehmen. Die UEFA hat deshalb eine Untersuchung über Ibrahimovics Praktiken eingeleitet.
„Die UEFA hat einen Ethik- und Disziplinarinspektor ernannt, um eine Untersuchung über einen möglichen Verstoß gegen die Disziplinarregeln von Herrn Zlatan Ibrahimovic durchzuführen“, heißt es in einer kurzen Mitteilung des Europäischen Fußballverbandes.
Während die UEFA-Regeln bezüglich möglicher Sanktionen vage bleiben, ist der große Bruder FIFA konkreter und möglicherweise strenger: Zlatan kann für bis zu 3 Jahre für alle Fußballaktivitäten gesperrt werden und eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro erhalten.